Niederösterreichischer Fußballverband | 2012/13
1. NÖN-Landesliga Reserve
240/240
gespielte Spiele

760
Tore
gesamt
gesamt

3,17
Tore
pro Spiel
pro Spiel

641
Gelbe Karten

34
Gelb-Rote Karten

20
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-VERBAND
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1. NÖN Landesliga
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2012/2013
Die Meisterschaftsgruppe hat am 30. 6. 2012 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise:
Vollpreis € 7,--
Ermäßigt € 5,--
x = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)
2. Gruppenausweise: pro Verein 4 Stk.
3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung 40
25 Stk. f. 2 Mannschaften
Stk. für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € 726,00
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:
* Nichtzutreffendes streichen
bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € 50,00
7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € 25,00
8. Gruppenauswahlspiele:
9. Ehrenpreis: Für den Meister und Torschützenkönig: von der Gruppe
10. Nachtragsspiele:
a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß § 6 (1) der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.
Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel ( Vorschriften für die Strafausschüsse) die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen, die Geldstrafen fließen jedoch abzüglicher evtl. Verfahrenskosten in die Kassa des NÖFV.
Strafrahmen
1. und 2. Landesliga
€ 160,-- 1. Vergehen
€ 210,-- 2. Vergehen
€ 250,-- 3. Vergehen
Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.
a) Nichtantreten: Pönale € 400,00 an den Gegner
b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
d) Ersatzspieler:
Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.
Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter: Wird gestellt: NÖFV - Schiedsrichterausschuß
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
kann auch ein Ersatzspieler sein(im Trainingsanzug)
f) Wertung:
Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:
-Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
- beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 120 Lux)
- beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis: Sachpreis der Firma ML Company Sports
h) Fairneß-Wettbewerb für Reservemannschaften: -
2. Verabreichung von Getränken: Jede Mannschaft erhält 12 Liter Mineralwasser.
Natürlich wie gehabt Fair-Play bei großer Hitze um zus. Getränke bzw. bei Kälte: Heissgetränke
3. Weitere Bestimmungen:
(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind)
Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend/um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage)
Der Heimverein bestimmt die Dressenauswahl bei Kampfmannschaft und Reservemannschaft. Bei nicht Einhaltung. Pönale an den Heimverein: € 200,--.
C) Allgemeine Bestimmungen
a) Spieltermine Eingabe durch den Gruppenobmann in die Datenbank Fußball-ONLINE
b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
c) Gruppenbestimmungen - bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen
d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden
e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
Retz, 30. Juni 2012
Schöner Werner, e.h.
Schriftführer
........................................ Hans Brait, e.h.
Gruppenobmann
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1. NÖN Landesliga
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2012/2013
Die Meisterschaftsgruppe hat am 30. 6. 2012 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise:
Vollpreis € 7,--
Ermäßigt € 5,--
x = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)
2. Gruppenausweise: pro Verein 4 Stk.
3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung 40
25 Stk. f. 2 Mannschaften
Stk. für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € 726,00
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:
* Nichtzutreffendes streichen
bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € 50,00
7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € 25,00
8. Gruppenauswahlspiele:
9. Ehrenpreis: Für den Meister und Torschützenkönig: von der Gruppe
10. Nachtragsspiele:
a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß § 6 (1) der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.
Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel ( Vorschriften für die Strafausschüsse) die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen, die Geldstrafen fließen jedoch abzüglicher evtl. Verfahrenskosten in die Kassa des NÖFV.
Strafrahmen
1. und 2. Landesliga
€ 160,-- 1. Vergehen
€ 210,-- 2. Vergehen
€ 250,-- 3. Vergehen
Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.
a) Nichtantreten: Pönale € 400,00 an den Gegner
b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
d) Ersatzspieler:
Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.
Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter: Wird gestellt: NÖFV - Schiedsrichterausschuß
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
kann auch ein Ersatzspieler sein(im Trainingsanzug)
f) Wertung:
Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:
-Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
- beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 120 Lux)
- beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis: Sachpreis der Firma ML Company Sports
h) Fairneß-Wettbewerb für Reservemannschaften: -
2. Verabreichung von Getränken: Jede Mannschaft erhält 12 Liter Mineralwasser.
Natürlich wie gehabt Fair-Play bei großer Hitze um zus. Getränke bzw. bei Kälte: Heissgetränke
3. Weitere Bestimmungen:
(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind)
Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend/um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage)
Der Heimverein bestimmt die Dressenauswahl bei Kampfmannschaft und Reservemannschaft. Bei nicht Einhaltung. Pönale an den Heimverein: € 200,--.
C) Allgemeine Bestimmungen
a) Spieltermine Eingabe durch den Gruppenobmann in die Datenbank Fußball-ONLINE
b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
c) Gruppenbestimmungen - bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen
d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden
e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
Retz, 30. Juni 2012
Schöner Werner, e.h.
Schriftführer
........................................ Hans Brait, e.h.
Gruppenobmann